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   OLG Hamm, 27.08.1998 - 2 Ws 296/98   

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https://dejure.org/1998,21713
OLG Hamm, 27.08.1998 - 2 Ws 296/98 (https://dejure.org/1998,21713)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27.08.1998 - 2 Ws 296/98 (https://dejure.org/1998,21713)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27. August 1998 - 2 Ws 296/98 (https://dejure.org/1998,21713)
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Volltextveröffentlichung

  • Burhoff online

    Bewährungsauflage, Anfechtbarkeit, nicht eingehaltene Absprache

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 03.09.1997 - 5 StR 237/97

    Grundsatz der freien Beweiswürdigung (Rekonstruktionsverbot bei unrichtiger

    Auszug aus OLG Hamm, 27.08.1998 - 2 Ws 296/98
    es sich hier andererseits unter dem Gesichtspunkt des fairen Verfahrens angesichts der Anzahl der auferlegten Sozialstunden möglicherweise empfohlen hätte, die vorherige Verständigung ausdrücklich auch darauf zu erstrecken, brauchte der Senat ebenfalls nicht abschließend zu entscheiden (vgl. insoweit aber auch BGHSt 43, 212).
  • OLG Köln, 16.01.1998 - 2 Ws 687/97

    Verständigung im Strafprozeß

    Auszug aus OLG Hamm, 27.08.1998 - 2 Ws 296/98
    Anzumerken ist dabei jedoch, dass sich der vorliegende Verfahrensablauf in wesentlichen Punkten von demjenigen unterscheidet, über denen das OLG Köln im Beschluss vom 16. Januar 1998 in dem Verfahren 2 Ws 687/97 (vgl. JMBl. NW 1998, 92) zu befinden hatte, wobei hier noch folgendes hinzu kommt:.
  • OLG Hamm, 28.06.2001 - 2 Ws 126/01

    Rechtsmittelverzicht, Bewährungsbeschluss, Anfechtung des Bewährungsbeschlusses

    Die Unzulässigkeit folgt daraus, dass sowohl der Angeklagte als auch dessen Verteidiger unmittelbar nach Verkündung des Urteils und des nunmehr angefochtenen Bewährungsbeschlusses nach § 268a StPO einen allgemeinen - vorgelesenen und genehmigten - Rechtsmittelverzicht erklärt haben, der sich nach seinem Wortlaut nur auf sämtliche zuvor verkündeten Entscheidungen beziehen konnte ( vgl. hierzu den Senatsbeschluss vom 27. August 1998 in 2 Ws 296/98 ).
  • OLG Hamm, 28.04.2000 - 2 Ws 129/00

    Ablehnung wegen Befangenheit, völlig ungeeignete Begründung, Unzulässigkeit des

    Derartige völlig ungeeignete Gründe würden dem völligen Fehlen einer Begründung gleichzusetzen sein und demzufolge zur Unzulässigkeit des Ablehnungsgesuchs führen (vgl. Senatsbeschluss vom 18. Februar 1999 in 2 Ws 296/98; OLG Köln StV 1991, 293; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 44. Aufl., § 26 a Rdnr. 4).
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